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Ihr Immobilienverkauf in Spanien: Das passiert beim Notartermin

Der Verkauf einer Immobilie in Spanien ist ein bedeutender Schritt, der mit vielen Formalitäten verbunden ist. Ein zentraler Bestandteil dieses Prozesses ist der Notartermin. Wir erläutern Ihnen, wie ein solcher Termin abläuft, welche Unterlagen erforderlich sind und worauf Eigentümer sowie Interessenten achten sollten.

 

Vorbereitung auf den Notartermin

Bevor der eigentliche Notartermin stattfindet, bereiten alle Beteiligten die notwendigen Dokumente vor. Dazu gehören der gültige Personalausweis oder Reisepass, der aktuelle Grundbuchauszug, Nachweise über die Zahlung der Grundsteuer sowie gegebenenfalls Energiezertifikate und weitere behördliche Genehmigungen. Als Maklerbüro unterstützen wir Sie bei der Zusammenstellung aller relevanten Unterlagen und koordinieren die Abstimmung zwischen Eigentümer, Käufer, Notar und weiteren Dienstleistern.

Ablauf des Notartermins

Am Tag des Notartermins treffen sich Eigentümer, Käufer, der Notar und gegebenenfalls weitere Parteien wie Rechtsanwälte oder Finanzierungspartner im Notariat. Der Notar prüft die Identität aller Anwesenden und kontrolliert die Vollständigkeit der Dokumente. Anschließend liest der Notar den Kaufvertrag vor und erläutert die wichtigsten Inhalte, darunter die genaue Beschreibung der Immobilie, den vereinbarten Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten sowie die Übergabebedingungen.

Im Zuge der Beurkundung stellt der Notar sicher, dass beide Parteien die Vertragsinhalte verstehen und mit allen Regelungen einverstanden sind. Nach der Klärung offener Fragen unterzeichnen Eigentümer und Käufer den Kaufvertrag (Escritura de Compraventa). Der Notar bestätigt die rechtsgültige Beurkundung und legt damit den Grundstein für die Eigentumsübertragung.

Zahlungsabwicklung und Eigentumsübertragung

In Spanien erfolgt die Zahlung des Kaufpreises sowie der anfallenden Grunderwerbsteuern in der Regel zeitgleich mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags. Häufig wird der Betrag per Banküberweisung oder bestätigtem Bankscheck übergeben. Nach Abschluss des Notartermins veranlasst der Notar die Eintragung der neuen Eigentumsverhältnisse im Grundbuch; diese Eintragung kann bis zu zwei Monate in Anspruch nehmen. Damit ist der Eigentumsübergang offiziell abgeschlossen.

Verlässliche Begleitung bis zum Abschluss

Der Notartermin bildet den rechtlichen Abschluss des Immobilienverkaufs in Spanien und garantiert eine sichere und transparente Eigentumsübertragung. Gerne begleiten wir Sie durch alle Schritte, klären offene Fragen, vermitteln Ihnen Partner aus unserem Netzwerk und sorgen für einen reibungslosen Ablauf. Mit unserer Erfahrung im Immobilienbereich und unserem Netzwerk stehen wir Ihnen zuverlässig zur Seite. Vertrauen Sie auf Hollbach & Partners Real Estatekontaktieren Sie uns, wenn Sie Ihren Immobilienverkauf sicher und professionell gestalten möchten.

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